Speak-Up-Kanäle

Speak-Up-Kanäle: Bedenken äußern und Verstöße melden

Bei Bertelsmann haben Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte immer die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder vertraulich und sicher Bedenken bezüglich möglichen Fehlverhaltens zu äußern.

Mitarbeitende, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten ansprechen, dürfen deswegen keine Nachteile erfahren (siehe Code of Conduct, Ziffer 2.1.2 „Offene Aussprache“)  .

Hinweise auf potenzielle Compliance-Verstöße können mit Ansprechpersonen vor Ort thematisiert werden, oder über Anlaufstellen auf Bertelsmann Konzernebene („Speak-up-Kanäle“), die sowohl Mitarbeitenden als auch Dritten zur Verfügung stehen. Die Bertelsmann Integrity & Compliance-Abteilung ist für die Speak-up-Kanäle verantwortlich und steuert und koordiniert auf Konzernebene den Umgang mit Hinweisen. Bei der Bearbeitung von Hinweisen werden die Rechte aller Betroffenen gewahrt und bei der Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen auf Fairness, Angemessenheit, Vertraulichkeit und ein transparentes Verfahren geachtet. Weitere Informationen zu der Bearbeitung von Hinweisen sind im „Speak-up- Leitfaden“  zu finden.

1. Kontaktpersonen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld

Sie können sich an Personen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld wenden, um Fragen zum Bertelsmann Code of Conduct zu stellen oder Verstöße gegen den Code of Conduct oder Compliance Richtlinien zu melden. Dies sind z. B.: Ihre Vorgesetzten, Ihre Geschäftsleitung, Ihre lokalen Compliance Officer oder Compliance Manager, Ihre Personal-, Rechts-, Finanz- oder Revisionsabteilung, oder – wo vorhanden – Ihre Mitarbeitenden-Vertretungen. Eine Liste mit Kontaktpersonen für einzelne Bertelsmann-Konzernunternehmen finden Sie im Bertelsmann Intranet.

2. Kontaktpersonen im Bertelsmann Corporate Center

Wenn Sie Ihre Bedenken nicht lokal ansprechen wollen oder Sie dort keine angemessene Unterstützung finden, dann können Sie Kontakt mit den Fachabteilungen im Bertelsmann Corporate Center aufnehmen, insbesondere mit der Integrity & Compliance-Abteilung. Dort wird Ihr Anliegen unter dem Gebot der Vertraulichkeit und der Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben bearbeitet. Allen Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße wird nachgegangen.
E-Mail:

3. Kommunikationssystem (Speakup-System)

Zur Meldung von Verstößen gegen den Code of Conduct – insbesondere illegalen Geschäftspraktiken – steht Ihnen auch ein Kommunikationssystem zur Verfügung. Dieses System steht in mehreren Sprachen bereit und ist telefonisch und online erreichbar. Es erlaubt einen vertraulichen, durch spezielle Verschlüsselung gesicherten und auf Wunsch anonymen Dialog mit der Bertelsmann Integrity & Compliance-Abteilung.
www.hinweisgeben.de 

4. Ombudsperson

Sie können sich auch an eine von Bertelsmann berufene externe Ombudsperson wenden. Die Rolle der Ombudsperson ist es, Hinweisgebende als neutrale und unabhängige Kontaktperson bei der Klärung eines Verdachts auf wesentliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu beraten und zu unterstützen. Die Ombudsperson behandelt die Kommunikation mit den Hinweisgebenden vertraulich und gibt Sachverhalte sowie die Identität der Hinweisgebenden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden an das Unternehmen weiter.

Ombudsperson für Europa, Afrika, Asien and Australien (Sitz in Deutschland)

Tel. +49 (0) 32-211 11 23 39
Gebührenfrei: 0800-664 7879 (nur von Deutschland aus)

Ombudsperson für Nord- und Südamerika (Sitz in den USA)

Tel. +1 646-981-0753
Gebührenfrei: 877-278-0303 (nur aus den USA)

5. Externe Anlaufstellen

Für den Fall, dass Personen sich mit ihren Compliance-Bedenken nicht an eine der genannten Anlaufstellen von Bertelsmann wenden möchten, können sich diese Personen auch an dafür zuständige externe Meldestellen werden. Externe Meldestellen werden zunehmend, insbesondere für Mitgliedstaaten der Europäischen Union, etabliert. Eine Übersicht bereits bestehender externer Meldestellen ist unter diesem Link  zu finden. Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.