Speak-Up-Kanäle

Speak-Up-Kanäle: Bedenken äußern und Verstöße melden

Bei Bertelsmann haben Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte immer die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder vertraulich und sicher Bedenken bezüglich möglichen Fehlverhaltens zu äußern.

Mitarbeitende, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten ansprechen, dürfen deswegen keine Nachteile erfahren (siehe Code of Conduct, Ziffer 2.1.2 „Offene Aussprache“)  . Bei der Bearbeitung von Hinweisen werden die Rechte aller Betroffenen gewahrt und bei der Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen auf Fairness, Angemessenheit, Vertraulichkeit und ein transparentes Verfahren geachtet.

Die folgenden Anlaufstellen stehen sowohl Mitarbeitenden als auch Dritten zur Verfügung.

1. Kontaktpersonen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld


Sie können sich an Personen in Ihrem lokalen Arbeitsumfeld wenden, um Fragen zu diesem Verhaltenskodex zu stellen oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder Compliance Richtlinien zu melden. Dies sind z. B.: Ihre Vorgesetzten, Ihre Geschäftsleitung, Ihre lokalen Compliance Officer oder Compliance Manager, Ihre Personal-, Rechts-, Finanz- oder Revisionsabteilung, oder – wo vorhanden – Ihre Mitarbeitenden-Vertretungen. Eine Liste mit Kontaktpersonen für einzelne Bertelsmann-Konzernunternehmen finden Sie im Bertelsmann Intranet.

2. Kontaktpersonen im Bertelsmann Corporate Center


Wenn Sie Ihre Bedenken nicht lokal ansprechen wollen oder Sie dort keine angemessene Unterstützung finden, dann können Sie Kontakt mit den Fachabteilungen im Bertelsmann Corporate Center aufnehmen, insbesondere mit der Integrity & Compliance-Abteilung. Dort wird Ihr Anliegen unter dem Gebot der Vertraulichkeit und der Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben bearbeitet. Allen Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße wird nachgegangen.

3. Kommunikationssystem (Speakup-System)


Zur Meldung von wesentlichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex – insbesondere illegalen Geschäftspraktiken – steht Ihnen auch ein Kommunikationssystem zur Verfügung. Dieses System steht in mehreren Sprachen bereit und ist telefonisch und online erreichbar. Es erlaubt einen vertraulichen, durch spezielle Verschlüsselung gesicherten und auf Wunsch anonymen Dialog mit der Bertelsmann Integrity & Compliance-Abteilung.
www.hinweisgeben.de 

4. Ombudsperson


Sie können sich auch an eine von Bertelsmann berufene externe Ombudsperson wenden. Die Rolle der Ombudsperson ist es, Hinweisgebende als neutrale und unabhängige Kontaktperson bei der Klärung eines Verdachts auf wesentliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu beraten und zu unterstützen. Die Ombudsperson behandelt die Kommunikation mit den Hinweisgebenden vertraulich und gibt Sachverhalte sowie die Identität der Hinweisgebenden nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden an das Unternehmen weiter.

Ombudsperson für Europa, Afrika, Asien and Australien (Sitz in Deutschland)

Tel. +49 (0) 32-211 11 23 39
Gebührenfrei: 0800-664 7879 (nur von Deutschland aus)

Ombudsperson für Nord- und Südamerika (Sitz in den USA)

Tel. +1 646-981-0753
Gebührenfrei: 877-278-0303 (nur aus den USA)