Kartellrecht

"Wir bekennen uns zum Prinzip des fairen Wettbewerbs. Wir sind der Einhaltung des geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechts verpflichtet und suchen in kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen den Rat der Bertelsmann-Rechtsabteilung."

Bertelsmann Code of Conduct, 2.3.3

In fast allen Ländern sind Beziehungen und Absprachen mit Konkurrenten, Lieferanten, Vertriebsunternehmen und Händlern, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen, gesetzlich verboten. Das Kartellrecht findet Anwendung für jeden Bereich unserer Geschäfte – auf jeder Ebene. Es gehört zu den Bertelsmann-Grundsätzen sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit des Konzerns jederzeit im Einklang mit den allgemeinen Regeln des Kartellrechts steht.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Bertelsmann-Geschäftsführung und die Mitarbeitenden umfassend über die Anforderungen des für ihre Geschäfte geltenden Kartellrechts informiert sind. Alle Unternehmensbereiche sind aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung anwendbaren Kartellrechts sicherzustellen. Die Zentrale Rechtsabteilung der Bertelsmann SE & Co. KGaA steht den Unternehmensbereichen, deren Geschäftsführung und Mitarbeitenden zur Verfügung, um effektive Programme zur Einhaltung anwendbaren Kartellrechts und Schulungen anzubieten, um die genannten Ziele zu erreichen.