Gütersloh, 13.06.2023

Bertelsmann-Vorstand startet Projekt „ESG Next_“

Themenbereich: Gesellschaft
Land: Deutschland
Kategorie: Projekt

Um die steigenden Transparenzanforderungen zu Themen der Unternehmensverantwortung konzernweit zu erfüllen, hat der Bertelsmann-Vorstand das Projekt „ESG Next_“ gestartet. Für Bertelsmann bedeuten die neuen Vorgaben, dass über das Geschäftsjahr 2024 erstmalig nach den Anforderungen der CSRD berichtet werden muss.

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“), die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, verfolgt die EU das politische Ziel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Vor diesem Hintergrund wurden die bisherigen Anforderungen an die verpflichtende ESG (Environment, Social, Governance)-Berichterstattung weiter verschärft. Unternehmen wie Bertelsmann müssen die steigenden Transparenzanforderungen zu Themen der Unternehmensverantwortung ab dem Geschäftsjahr 2024 konzernweit erfüllen. Zu diesem Zweck hat der Bertelsmann-Vorstand das Projekt „ESG Next_“ gestartet.

„Die Professionalisierung und Standardisierung, die in der Finanzberichterstattung Jahrzehnte gedauert hat, muss jetzt in kürzester Zeit auch im Bereich der sogenannten nichtfinanziellen Berichterstattung hergestellt werden“, sagt Rolf Hellermann, Finanzvorstand von Bertelsmann. Die CSRD führt zu größerer Transparenz in Bezug auf Unternehmensverantwortung und zu einer besseren Vergleichbarkeit von Unternehmen. So soll das Informationsbedürfnis von Stakeholdern, wie zum Beispiel aktiven und potenziellen Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder auch Finanzmarktteilnehmer:innen besser bedient werden.

Auswirkungen für Bertelsmann

Für Bertelsmann bedeuten die neuen Vorgaben, dass über das Geschäftsjahr 2024 erstmalig nach den Anforderungen der CSRD berichtet werden muss. Der zusätzliche Aufwand, der im Vergleich zur bisherigen Berichterstattung entsteht, ergibt sich unter anderem aus den neuen, verpflichtend anzuwendenden Berichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“, ESRS). Diese umfassen Themen wie zum Beispiel Verantwortung in der Lieferkette, Umweltverschmutzung oder Menschenrechte. Neu ist, dass Bertelsmann sowohl über Auswirkungen von ESG-Themen auf das Unternehmen als auch über die konkreten Auswirkungen der eigenen Geschäfte auf Mensch und Umwelt berichten muss. Ebenso wie die Finanzberichterstattung muss die ESG-Berichterstattung durch den Wirtschaftsprüfer abgenommen werden.

Umsetzung der CSRD bei Bertelsmann

Die von den neuen Berichtsstandards geforderten Informationen und Kennzahlen müssen für die neue „Nichtfinanzielle Erklärung“ auf Konzernebene zusammengetragen werden. Diesem Zweck dient das Projekt „ESG Next_“. Wie schon bei der Entwicklung des Bertelsmann-ESG-Programms (2021-2023), das bereichsübergreifend erarbeitet wurde, erfordert auch „ESG Next_“ die Unterstützung von Kolleg:innen in den Unternehmensbereichen und Firmen. Immanuel Hermreck, Personalvorstand von Bertelsmann, betont: „Wir sehen die CSRD als Chance zur Weiterentwicklung unserer Unternehmensverantwortung. Was wir aktuell im Rahmen des ,ESG Next_‘-Projekts in einer gemeinsamen Anstrengung stemmen, wird uns in die Lage versetzen, unsere Verantwortung für Mensch und Umwelt weiterhin selbstbewusst nach außen zu vertreten.“ Verantwortlich für die Umsetzung des Projektes in ihren jeweiligen Unternehmensbereichen sind die Mitglieder des Bertelsmann Corporate Responsibility Council, das von Immanuel Hermreck geleitet wird. Das Kernteam von „ESG Next_“ wird gemeinsam von Marie-Luise Kühn von Burgsdorff, Leiterin Corporate Responsibility (Z-CR), und Nico Wegmann, Leiter Corporate Financial Reporting & Accounting (ZK), geführt.

Hintergrund zur bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bereits seit 2005 berichtet Bertelsmann freiwillig über Fortschritte bei seiner Unternehmensverantwortung („Corporate Responsibility“). In seiner Berichterstattung orientierte sich Bertelsmann seit 2010/11 an den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Und seit 2008 legt das Unternehmen als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) jährlich eine Fortschrittsmitteilung vor, um über seine Bemühungen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UNGC zu informieren.

Über die freiwillige Berichterstattung hinaus veröffentlicht Bertelsmann seit 2017 jährlich eine verpflichtende „Nichtfinanzielle Erklärung“, die im Bertelsmann-Geschäftsbericht unter diesem Link zu finden ist. Themen wie zum Beispiel Klimawandel; Diversity, Equity & Inclusion (DEI); Faire Arbeitsbedingungen; Lernen oder Inhalteverantwortung stehen dabei im Fokus.