Bertelsmann und Sony erwidern auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte
Bertelsmann und Sony haben heute der EU-Kommission eine ausführliche Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte ("Statement of Objections" / "SO") zum geplanten Joint Venture der Tonträgergeschäfte von BMG und Sony Music Entertainment vorgelegt. BMG zeigt sich zuversichtlich, dass die Erwiderung und die darin enthaltene wirtschaftliche Analyse alle im SO angesprochenen Fragen beantworten wird. BMG und Sony haben inzwischen außerdem bei der Kommission eine mündliche Anhörung beantragt, die am 14. und 15. Juni in Brüssel stattfinden wird. Bei dieser Anhörung werden die beiden Unternehmen die Möglichkeit haben, die ausstehenden Fragen mit der Kommission zu erörtern und sich direkt mit den Argumenten der am Verfahren interessierten Drittparteien auseinanderzusetzen. Im Anschluss an die Anhörung können BMG und Sony weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen bei der Kommission einreichen, sofern diese für die endgültige Entscheidung über das Musik-Joint Venture benötigt werden sollten. Diese endgültige Entscheidung wird die Kommission aller Voraussicht nach bis zum 22. Juli treffen.
Das Sony BMG Joint Venture ist die Reaktion auf nachhaltige Veränderungen in der Tonträgerbranche. Es ermöglicht den Aufbau eines focussierten Tonträgergeschäfts. Das Joint Venture wird substanziellere Investitionen in die Kreation von Musik ("Artists and Repertoire") erlauben als andernfalls möglich wären und auf diese Weise die kulturelle Vielfalt in Europa bewahren und fördern. In einem sich rasch wandelnden Marktumfeld werden am Ende die Musikkonsumenten Nutznießer des Joint Ventures sein.
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Oliver Herrgesell
Medien- und Wirtschaftsinformation
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Anhang
| Name | Größe |
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| 1_PM_BMG_Sony_Reply_SO_dt.pdf | 77 kB |

