Außergerichtliche Einigung mit Buettner und von Blottnitz

Im Rechtsstreit mit den ehemaligen AOL-Deutschland-Managern Jan Henric Buettner und Andreas von Blottnitz wurde am Samstag eine außergerichtliche Einigung getroffen. Demnach erhalten die beiden Kläger von Bertelsmann eine Zahlung in Höhe von insgesamt 160 Mio. EURO .

Bertelsmann-Chefsyndikus Ulrich Koch: "Die getroffene Einigung ist eine reine Vernunftentscheidung, die uns zwar sehr schwer gefallen, aber aus geschäftlicher Perspektive geboten ist: Eine Fortsetzung der rechtlichen Auseinandersetzung in Kalifornien hätte über einen längeren Zeitraum viel Zeit, Ressourcen und Personal gebunden. Die außergerichtliche Einigung ist kein Schuldeingeständnis von Bertelsmann. Wir glauben weiterhin fest an die Rechtmäßigkeit unserer Position: Das Urteil entspricht weder der Faktenlage noch dem in diesem Fall anzuwendenden deutschen Recht. Der Fall hätte von Anfang an vor einem deutschen Gericht verhandelt werden müssen."

Die nun mit den Klägern vereinbarte Zahlung liegt deutlich unter dem erstinstanzlichen Urteil, das beiden Kläger zusammen einen Betrag in Höhe von 209.310.000 EURO plus Zinsen zugesprochen hatte. Bertelsmann hatte entsprechend zum 31. Dezember 2003 eine Rückstellung in Höhe von 234 Mio. EURO gebildet. Ein Teil dieser Rückstellung kann nun im aktuellen Geschäftsjahr aufgelöst werden.

Für Rückfragen:
Oliver Fahlbusch
Medien- und Wirtschaftsinformation
Tel.: 0 52 41 / 80 77 69
oliver.fahlbusch@bertelsmann.de

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