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Bertelsmann gibt Barangebot für Genussscheine von 2001 bekannt

  • Angebotspreis von 180 Prozent enthält Prämie von 21 Prozentpunkten
  • Offerte für bis zu 150 Mio. Euro Nominalwert
  • Angebotsfrist endet am 22. Februar 2010
  • Vereinfachung der Kapitalstruktur

Das internationale Medienunternehmen Bertelsmann hat heute ein Barangebot für die Genussscheine von 2001 („Genussscheine 2001“) vorgelegt und die Genussscheininhaber zur Abgabe von Verkaufsangeboten aufgerufen. Das Angebot eröffnet den Genussscheininhabern die Möglichkeit, die Genussscheine 2001 zum Kurs von 180 Prozent Bertelsmann zum Erwerb anzubieten und so eine Prämie von 21 Prozentpunkten gegenüber dem Schlusskurs vom 1. Februar 2010 zu erzielen. Der Angebotspreis liegt rund 48 Prozentpunkte über dem Durchschnittskurs der vergangenen zwölf Monate und über dem Höchstkurs der vergangenen 16 Monate.

Bertelsmann beabsichtigt, Verkaufsangebote nur bis zu einem Betrag von nominal 150 Mio. Euro anzunehmen. Für Bertelsmann führt die Transaktion zu einer Vereinfachung der Kapitalstruktur, da der Genussschein seine ursprüngliche Funktion als Eigenkapitalinstrument nicht zuletzt infolge der Umstellung auf internationale Rechnungslegungsnormen verloren hat. Der Genussschein 2001 (ISIN DE0005229942, WKN 522994) ist im Regulierten Markt an den Börsenplätzen in Frankfurt und Düsseldorf zugelassen.

Bertelsmann-Finanzvorstand Thomas Rabe erklärte: „Das öffentliche Kaufangebot und die deutliche Prämie sollen sicherstellen, dass eine möglichst hohe Anzahl von Genussscheininhabern erreicht wird. Wir sprechen vor allem die Genussscheininhaber an, die unsere Prämie vor dem Hintergrund der Kursentwicklung der vergangenen Monate für attraktiv halten. Wir nutzen wie viele andere Unternehmen auch das derzeitige Marktumfeld, um unsere Kapitalstruktur zu optimieren und die Kapitalkosten zu senken. Der Genussschein ist speziell im Ausland ein sehr erklärungsbedürftiges Instrument, das heute bilanziell nicht mehr als Eigenkapital betrachtet wird. Natürlich steht es jedem Anleger frei, das Angebot anzunehmen, wir halten es aber für attraktiv.“

Der Genussschein 2001 wird seit 2003 nicht mehr als Instrument zur Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter eingesetzt. Seit 2003 erfolgt die Gewinnbeteiligung bei Bertelsmann in bar oder durch Beiträge zu einer Pensionskasse.

Die Finanzierung des Angebots wird aus bestehender Liquidität erfolgen. Bertelsmann wird sich auch künftig weiter über den Kapitalmarkt finanzieren. „Wir sind und bleiben in Europa ein bedeutender Anleiheemittent im Mediensektor“, so Rabe weiter.

Die Bedingungen zur Abgabe von Verkaufsangeboten für den Genussschein 2001 sind im Tender Offer Memorandum vom 2. Februar 2010 (das „Memorandum“) festgelegt; dieses Memorandum kann beim Tender Agent und Dealer Manager sowie über die Website der Bertelsmann AG (http://investor.bertelsmann.de) bezogen werden. Das Memorandum enthält wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung zur Abgabe von Verkaufsangeboten sorgfältig gelesen und berücksichtigt werden sollten.

Der Kaufpreis berücksichtigt bereits die voraussichtliche Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2009, die 2010 zahlbar wäre. Für aufgekaufte Genussscheine 2001 erfolgt somit keine gesonderte Zahlung einer Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2009.

Die Genussscheininhaber können ihr Verkaufsangebot zum angegebenen Kaufpreis ab dem
2. Februar 2010 (einschließlich) bis zum 22. Februar 2010 (einschließlich) 17:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) (die „Angebotsfrist“) in der in dem Memorandum beschriebenen Weise elektronisch über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, abgeben bzw. werden gebeten, sich an ihre Depotbank zu wenden.

Ein Verkaufsangebot kann durch Bertelsmann am 23. Februar 2010 (vorbehaltlich einer Verlängerung der Angebotsfrist) (der „Annahmetag“) angenommen werden. Bertelsmann ist jedoch nicht verpflichtet, ein Verkaufsangebot anzunehmen.

Bertelsmann beabsichtigt, Verkaufsangebote nur bis zu einem Nominalbetrag von Genussscheinen 2001 in Höhe von 150 Mio. Euro anzunehmen. Bertelsmann behält sich dabei vor, diesen Maximalbetrag gegebenenfalls zu erhöhen. Sollte der Nominalbetrag aller wirksam abgegebenen Verkaufsangebote den Maximalbetrag überschreiten, wird Bertelsmann ggf. einen verringerten Anteil der wirksam abgegebenen Verkaufsangebote auf der Grundlage einer Pro-Rata Zuteilung annehmen.


Der voraussichtliche Zeitplan des Barangebots ist wie folgt (alle hierin enthaltenen Zeitangaben beziehen sich auf Ortszeit Frankfurt am Main):

Bekanntmachung des Angebots und Beginn der Angebotsfrist: 2. Februar 2010

Ende der Angebotsfrist: 22. Februar 2010, 17:00 Uhr

Annahmetag: 23. Februar 2010

Bekanntmachung des Ergebnisses des Angebots: Baldmöglichst nach dem Annahmetag

Abrechnungstag: 1. März 2010

Deutsche Bank AG, London Branch ist der Dealer Manager für diese Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Weitere Informationen zum Barangebot sind bei der Bertelsmann AG, Carl-Bertelsmann-Straße 270, 33311 Gütersloh (Website http://investor.bertelsmann.de, Email: genussschein@bertelsmann.de, Tel.: +49 – 52 41 - 80 – 40 600,) sowie der Deutsche Bank AG (Tel.:+49 – 69 – 910 36 032 oder +44 – 207 – 547 5000; E-Mail: liability.management@db.com oder xchange.offer@db.com) zu beziehen.

Bei Presserückfragen:

Bertelsmann AG

Andreas Grafemeyer

Corporate Communications

Tel. +49 – 52 41 – 80 – 24 66

andreas.grafemeyer@bertelsmann.de

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