Über das gesetzliche Maß hinaus: Bertelsmann-Pensionsvertrag besteht seit 50 Jahren
Yakup Hatipoglu schreibt auch heute noch regelmäßig Postkarten aus Ankara an das Team der Zentralen Altersversorgung: „Sehr geehrter Herr Direktor, ich freue mich über die Bertelsmann-Pension. Ich wünsche viel, viel Glück!" Der frühere Mitarbeiter von Mohn Media in Gütersloh – 1984 ging er in Rente – gehört zu den gut 6.000 Bertelsmann-Pensionären und ihren Hinterbliebenen, die zurzeit eine Betriebsrente beziehen. Den zugrunde liegenden Pensionsvertrag gibt es jetzt seit einem halben Jahrhundert: Zum 1. November 1955 trat die entsprechende Betriebsvereinbarung in Kraft, die der damalige Vorstandsvorsitzende Reinhard Mohn und der frühere Betriebsratschef Emil Ramforth unterschrieben. Bertelsmann gehörte damit zu den ersten Unternehmen Deutschlands, das seinen Mitarbeitern freiwillig eine derart umfangreiche Sozialleistung gewährte.
„Ein Betrieb, der sich auf dem Markt behaupten will, stellt eine Gemeinschaftsaufgabe dar, die nur durch die Zusammenarbeit aller Mitarbeiter erfüllt werden kann. Das Wohl des Betriebs und der Belegschaft kann nur auf der gemeinsam bejahten Arbeit aufbauen", leitete Reinhard Mohn vor 50 Jahren in drei Betriebsversammlungen seine Begründung ein, warum das Unternehmen einen Pensionsvertrag einführte. „Unser Pensionsvertrag zieht die Konsequenz: Ein Betrieb kann keine Pensionen verschenken, wir können sie nur gemeinsam erarbeiten." Der Nachkriegsgründer sah in der neuen Regelung, die erstmals Anspruch auf eine Firmenrente gewährte, ohne selbst etwas eingezahlt haben zu müssen, ein Mittel der sozialen Absicherung und damit der Motivation seiner Mitarbeiter. Andererseits sollte sie aber auch über die notwendigen steuerlichen Rückstellungen für die späteren Pensionszahlungen die Finanzierung und das Wachstum des Unternehmens selbst sicherstellen helfen. Bertelsmann war damit anderen Unternehmen einen entscheidenden Schritt voraus – und die Mitarbeiter profitierten im Vergleich überdurchschnittlich: Die aus dem Pensionsvertrag resultierenden Ansprüche der Mitarbeiter übertrafen „den Durchschnitt anderer betrieblicher Pensionsleistungen um ungefähr das Doppelte", schrieb Reinhard Mohn später in seinem Buch „Erfolg durch Partnerschaft".
„Für die Bertelsmann-Mitarbeiter war und ist die betriebliche Rente eine der wichtigsten Sozialleistungen des Unternehmens überhaupt", sagt Oswald Lexer, der als Betriebsratsvorsitzender von Arvato Services im Pensionsausschuss der Bertelsmann AG sitzt. „Wir sind sehr froh, dass wir bei uns diese Form der Altersversorgung bewahren konnten, während andere Großunternehmen ihr Pensionswerk längst geschlossen haben. Ich gehe davon aus, dass wir bei Bertelsmann diesen Stand auch in Zukunft halten können."
Franz Netta, der als Leiter der Zentralen Personaldienste einer der drei Arbeitgebervertreter im Pensionsausschuss ist, meint: „Reinhard Mohn weist in zweien seiner Bücher auf die Wichtigkeit der betrieblichen Altersversorgung zur Überbrückung von Schwierigkeiten hin, die der Staat nicht beheben kann. Entsprechend hat Bertelsmann in seiner Pensionsregelung vielfach wegweisende Elemente in Bereichen verwirklicht, in denen staatliche Regelungen nicht bestanden oder nicht ausreichten – siehe die frühzeitige Unverfallbarkeitsregelung oder der 1999 weitsichtig eingeführte Anreiz, Mitarbeitern ihre eigene Spartätigkeit fürs Alter mit einer bis zu 50 Prozent höheren Firmenrente zu belohnen."
„Die betriebliche Altersversorgung bei Bertelsmann hat eine Tradition, die sogar ins 19. Jahrhundert zurückreicht", sagt Norbert Wichmann, Leiter der Betrieblichen Altersversorgung, dem Be-Net. Schon zwei Jahre, bevor 1889 im Deutschen Reich die so genannte Invalidenversicherung der Arbeiter eingeführt wurde, hatte Heinrich Bertelsmann eine Unterstützungskasse für alte oder kranke Mitarbeiter gegründet, die jedoch wegen der hohen Inflation Mitte der 20er Jahre des folgenden Jahrhunderts aufgelöst werden musste. 1926 neu eingerichtet, trug sie ab dem 1. Juli 1931den Namen „Neue Haus-Invaliden-, Witwen- und Waisenrente der Firma C. Bertelsmann". Nach dem Zweiten Weltkrieg und den ersten Jahren des Wiederaufbaus wurde 1955 der Bertelsmann-Pensionsvertrag eingerichtet – diesmal ohne Eigenbeitrag der Mitarbeiter. „An dieser frühen Form einer betrieblichen Altersversorgung mussten sich allerdings auch die Arbeitnehmer beteiligen", führt Wichmann aus. So habe der Beitragssatz eines verheirateten Mitarbeiters 1938 bei 1,50 Reichsmark monatlich gelegen.
Durch den zweiten Weltkrieg und durch die Währungsreform im Jahr 1948 musste diese Form der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden, bis 1955 der Bertelsmann-Pensionsvertrag unterschrieben wurde. „Der wichtigste Unterschied war, dass die Mitarbeiter nun keinerlei Eigenleistung mehr zu erbringen brauchten", so Norbert Wichmann weiter. „Vielmehr erfolgte die Finanzierung der Leistungen, auf die die Beschäftigten einen Rechtsanspruch hatten, ausschließlich durch das Unternehmen." Die Höhe der Pension erreichte nach mindestens zehnjähriger Dienstzeit bei 30-jähriger Betriebszugehörigkeit zum Teil mehr als 40 Prozent des letzten Gehalts oder Lohns; sie wurde mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei Frauen beziehungsweise des 65. Lebensjahres bei Männern gewährt.
Im Laufe der zurückliegenden fünf Jahrzehnte erfuhr der erste Bertelsmann-Pensionsvertrag, betriebsintern auch als Pensionsvertrag I bezeichnet, mehrere Änderungen – in der Regel sogar, bevor sie der Gesetzgeber verbindlich vorschrieb. So wurde 1970 eine so genannte Festpensionsregelung eingeführt, die den Mitarbeitern mit der Pensionierung die Hälfte des im Monat vor der Vollendung des 42. Lebensjahres erzielten Bruttogehaltes als Rente garantierte. Es folgte 1971 eine Unverfallbarkeitsregelung, die das Betriebsrentengesetz erst Ende 1974 vorsah. Demnach verfielen die nach 15 Jahren erworbenen Betriebsrentenansprüche bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr, wenn der Mitarbeiter bei seinem Ausscheiden das 45. Lebensjahr vollendet hatte. Das Jahr 1975 brachte die Mindestpensionsregelung, nach der ein Mitarbeiter, der nach 30-jähriger Dienstzeit im Alter von 65 Jahren in Rente geht, mindestens 20 Prozent seines letzten dienstlichen monatlichen Bruttogehalts als betriebliche Rente bezog. Seit 1977 erhöht Bertelsmann jährlich die Rentenzahlungen – auch in der jüngsten Zeit, während der Bund hier in den beiden vergangenen Jahren eine Nullrunde eingelegt hat.
Am 1. Juli 1986 führte Bertelsmann den Pensionsvertrag II ein. Die Rentenzahlungen basierten nun wieder auf dem letzten Monatsgehalt – pro Dienstjahr ein halbes Prozent –, waren aber auf maximal 17,5 Prozent des letzten Bruttomonatseinkommens beschränkt. Der am 1. Juli 1999 in Kraft getretene und noch immer gültige Pensionsvertrag III setzt hingegen auf „Rentenbausteine", die in jedem Dienstjahr unter anderem in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahreseinkommen erworben werden. Das Unternehmen unterstützt zudem die private Vorsorge: Wer zusätzlich etwa in eine Pensionskasse einzahlt, bekommt vom Unternehmen einen Zuschuss.
„Rund drei Viertel unserer derzeitigen Bertelsmann-Pensionäre beziehen Leistungen aus dem Pensionsvertrag I", berichtet Norbert Wichmann. Wie Egbert Drosten. Am 1. Juli trat der Mohn-Media-Mitarbeiter nach 46 Jahren bei Bertelsmann in den Ruhestand ein – als 6.000. Firmenrentner. Aus diesem Grund wurde er im August feierlich unter anderem von Mohn-Media-Geschäftsführer Markus Dohle, Konzernpersonalchef Detlef Hunsdiek, Ulf Marquardt von der Mohn-Media-Personalabteilung sowie dem Vorsitzenden des Mohn-Media-Betriebsrates, Willi Pfannkuche, verabschiedet. Der älteste noch lebende Bertelsmann-Pensionär ist Oskar Tack aus dem hessischen Allendorf mit 96 Jahren, er erhält seine Betriebsrente seit dem 1. Mai 1974. 103 Jahre alt ist Helene Papke aus Beeskow, Brandenburg, sie bekommt von Bertelsmann eine Witwenrente. Von den noch aktiven Mitarbeitern in Deutschland sei die Hälfte über den Pensionsvertrag II abgesichert und rund ein Viertel über den Pensionsvertrag III. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt zurzeit bei 523 Euro.
Nach Auskunft des Leiters der Betrieblichen Altersversorgung bekommen im nächsten Jahr nicht mehr nur wie bislang die über den Pensionsvertrag III abgesicherten Mitarbeiter einen Kontoauszug mit dem aktuellen Stand ihres Pensionskontos zugeschickt. Nach und nach sollen auch die Mitarbeiter mit den Pensionsverträgen I und II mit diesem regelmäßigen Info-Service versorgt werden.
„Grundsätzlich erhalten wir sehr viel und in der Regel sehr nettes Feedback von unseren Pensionären", resümiert Mechthild Schimmel von der Betrieblichen Altersversorgung. „In Briefen, Anrufen und oft auch persönlichen Besuchen teilen sie uns immer wieder mit, wie sehr sie sich über das zusätzliche Einkommen freuen. Am meisten loben sie Bertelsmann aber dafür, dass sie jedes Jahr eine Rentenerhöhung in Höhe der Inflation bekommen – während die gesetzliche Rente zweimal überhaupt nicht erhöht wurde und andere Unternehmen ihr Pensionswerk sogar einstellen."
„So wie wir unsere Pensionsregelungen in der Vergangenheit stets innovativ an den gesellschaftlichen Wandel angepasst haben, müssen wir dies auch in der Zukunft tun, wie allein schon die zu erwartende Erhöhung des Eintrittsalters in die staatliche Rentenversicherung zeigt", sagt der Leiter der Zentralen Personaldienste, Franz Netta. „Dann wird unser Pensionswerk auch noch in seinem hundertsten Jahr ein wichtiger Baustein der Bertelsmann Unternehmenskultur sein – gleichzeitig finanziell tragbar für die dann aktiv tätigen Kollegen sowie im Sinne von Reinhard Mohn eine wirksame Ergänzung anderweitiger Versorgung unserer Rentner und ihrer Angehörigen."
Das Team von der Bertelsmann-Altersversorgung: Mechthild Schimmel, Norbert Wichmann, Dorothea Jürgens, Claudia Kleine-Wienker und Thomas Lütke-Stratkötter (v. l.). Auf dem Bild fehlen Annegret Günnewig und Gisela Sill.
November 1955: Reinhard Mohn erläutert in drei Betriebsversammlungen die Grundzüge des Pensionsvertrages.
