Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Gemäß § 10 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere an einem organisierten Markt zum Handel zugelassen sind, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, welches alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorangegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund der Genussscheine und Anleihen, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, unterliegt die Bertelsmann AG diesen Anforderungen. 

Im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 29. März 2011 (Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2010) hat die Bertelsmann AG folgende Informationen bzw. Dokumente veröffentlicht:

Jährliches Dokument

 

News

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