Disclaimer
In bestimmten Rechtsordnungen kann die Verbreitung des auf der nachfolgenden Website zur Verfügung gestellten Memorandums rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Jede Person, die in den Besitz des Memorandums gelangt, wird von der Bertelsmann AG (die „Emittentin“) aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Das Memorandum stellt kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots hinsichtlich der Genussscheine von 2001 („Genussschein 2001“) in Rechtsordnungen dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und Verkaufsangebote, die von Genussscheininhabern aus einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, abgegeben werden, werden nicht angenommen. In Rechtsordnungen, in denen die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten aufgrund von Vorschriften des Wertpapierrechts oder sonstigen Rechts¬vorschriften von einem zugelassenen Wertpapier¬makler oder –händler erteilt werden muss, ist die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten als im Namen der Emittentin von dem Dealer Manager oder einem oder mehreren registrierten Wertpapiermaklern oder –händlern, die nach dem Recht einer solchen Rechtsordnung zugelassen sind, erteilt anzusehen. Weder die Übersendung des Memorandums noch der Erwerb von Genussscheinen 2001 implizieren unter irgendwelchen Umständen, dass in Angelegen¬heiten der Emittentin seit dem Datum des Memorandums keine Änderungen eingetreten sind oder dass die in dem Memorandum enthaltenen Angaben auch noch nach dem Datum des Memorandums zutreffend sind.



