Corporate Governance
Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 26. Mai 2010 setzt den maßgeblichen Standard für
Unternehmensführung und -kontrolle und wird von der Bertelsmann
AG als Leitlinie herangezogen. Entsprechend den Vorgaben für eine
deutsche Aktiengesellschaft besitzt die Bertelsmann AG ein duales
Führungssystem mit personeller Trennung zwischen dem Vorstand
als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die
Organe der Bertelsmann AG sehen sich in der Verpflichtung, durch
eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete
Unternehmensführung die Kontinuität des Unternehmens zu sichern
und für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu
sorgen.
Unternehmensführung: transparente Strukturen
und klare Entscheidungswege
Der Vorstand der Bertelsmann AG leitet das Unternehmen in
eigener Verantwortung. Seine Leitungsaufgabe
umfasst die Festlegung der Unternehmensziele, die
strategische Ausrichtung des Konzerns, die Konzernsteuerung
sowie die Unternehmensplanung und die Konzernfinanzierung.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen
relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und
Strategieumsetzung, der Planung, der Finanz und Ertragslage
sowie über Risikolage und Risikomanagement. Er sorgt für
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und
unternehmensinternen Richtlinien im Konzern (Compliance).
Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Zusammenarbeit des
Vorstands mit dem Aufsichtsrat und berät sich regelmäßig mit
dem Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und berät ihn in
strategischen Fragen sowie bei wichtigen Geschäftsvorfällen.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten intensiv und vertrauensvoll
zusammen und kommen damit den Erfordernissen einer
wirksamen Unternehmenskontrolle sowie der Notwendigkeit
schneller Entscheidungsprozesse nach. Grundsätzliche Fragen
der Unternehmensstrategie und ihrer Umsetzung werden in
gemeinsamen Klausuren offen diskutiert und abgestimmt. Für
bedeutende Maßnahmen der Geschäftsführung hat der
Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Die Aktionäre
der Bertelsmann AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung
wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Hauptversammlung
entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen sowie die
Gewinnverwendung und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die
Mitglieder des Vorstands bestellt der Aufsichtsrat. Die Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats sind bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
Einen wesentlichen Bestandteil der Aufsichtsratsarbeit bei
Bertelsmann bildet seit langem die Delegation von Aufgaben an
fachlich qualifizierte Ausschüsse. Damit werden
Überwachungseffizienz und Beratungskompetenz des Aufsichtsrats
erhöht. Neben dem Personalausschuss hat der Aufsichtsrat der
Bertelsmann AG einen Strategie- und Investitionsausschuss, einen
Prüfungs- und Finanzausschuss sowie einen Arbeitskreis der
Mitarbeiter- und Führungskräftevertreter im Aufsichtsrat eingerichtet.
Der Personalausschuss hat zusätzlich die Aufgaben eines
Nominierungsausschusses übernommen und schlägt in dieser
Funktion dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die
Hauptversammlung geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat vor.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss befasst sich unter anderem
regelmäßig mit dem Rechnungslegungsprozess und der
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des
Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems.
Er überwacht auch die Compliance im Konzern. Die Ausschüsse
bereiten die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor.
Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum anschließend
über die Arbeit ihres Ausschusses. Innerhalb des gesetzlich
zulässigen Rahmens wurden auch Entscheidungsbefugnisse des
Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Umfang und
Reichweite der Delegation von Kompetenzen und Aufgaben an die
Ausschüsse werden in Evaluationsprozessen kontinuierlich
hinterfragt. Die angemessene Größe des Aufsichtsrats und seine
Zusammensetzung aus kompetenten Mitgliedern verschiedenster
Bereiche sind eine wesentliche Grundlage für die wirksame und
unabhängige Aufsichtsratsarbeit bei Bertelsmann.
Vielfalt als gelebte Praxis
Für Bertelsmann als weltweit tätiges, dezentrales Unternehmen
ist das Kriterium der Vielfalt bei Führungspositionen eine
Selbstverständlichkeit. Bertelsmann ist insofern auch sehr an
einer Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen
interessiert. Spezielle Förderprogramme für Frauen wurden
eingerichtet, die Maßnahmen zur Weiterentwicklung von weiblichen
Führungskräften sollen weiter verstärkt werden.
Die Vielfalt bei den Führungspositionen im Konzern setzt sich auch
in der internationalen Zusammensetzung des Aufsichtsrats fort. Des
Weiteren sind drei Aufsichtsratsmitglieder Frauen, womit der
Bertelsmann-Aufsichtsrat schon heute über einen deutlich
überdurchschnittlich hohen Anteil weiblicher Mitglieder verfügt. Der
Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung das Ziel der Vielfalt im Gremium, lehnt aber die
Festlegung einer verbindlichen Frauenquote ab, da bei
Besetzungsentscheidungen einzig die individuelle Qualifikation und
Leistung sowie das Unternehmensinteresse ausschlaggebend sein
dürfen. Altersgrenzen für die Aufsichtsratsmitglieder sind in der
Satzung geregelt.
Geschlossener Aktionärskreis
Die Kapitalanteile der Bertelsmann AG werden zu 80,9 Prozent von
Stiftungen (Bertelsmann Stiftung, Reinhard Mohn Stiftung, BVG-
Stiftung) und zu 19,1 Prozent von der Familie Mohn
mittelbar gehalten. Alle Stimmrechte in der Hauptversammlung
der Bertelsmann AG werden von der Bertelsmann
Verwaltungsgesellschaft (BVG)kontrolliert. Aufgaben der BVG sind
die Wahrung der Interessen der Bertelsmann Stiftung und der
Familie Mohn als Aktionäre der Bertelsmann AG sowie die Sicherung
der Kontinuität der Unternehmensführung sowie der besonderen
Unternehmenskultur von Bertelsmann. Gesellschafter der BVG sind
drei Vertreter der Familie Mohn sowie drei weitere Gesellschafter,
die von der Gesellschafterversammlung der BVG gewählt werden
und nicht Mitglieder der Familie Mohn sind. Die Bertelsmann AG ist
nicht börsennotiert, gleichwohl entspricht die Corporate Governance
bei Bertelsmann weitgehend den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010,
der vornehmlich auf börsennotierte Gesellschaften ausgerichtet ist.
Ausnahmen macht die Bertelsmann AG insbesondere bei den
Vorgaben des Kodex, die nach ihrem Verständnis auf
Publikumsgesellschaften mit großem bzw. anonymem Aktionärskreis
ausgerichtet sind. Die Vergütung der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder wird nicht individualisiert und aufgegliedert
veröffentlicht, sie ist den Aktionären der Bertelsmann AG gegenüber
offengelegt. Entsprechend wird auch kein Vergütungsbericht erstellt.
Compliance
Gesellschaftliche Verantwortung und korrektes Verhalten gegenüber
Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und staatlichen Stellen sind
wesentlicher Bestandteil des Wertesystems von Bertelsmann. Die
Einhaltung von Gesetzen und internen Regularien zur nachhaltigen
Vermeidung rechtlicher Risiken und deren Folgen genießt deshalb
seit jeher bei Bertelsmann höchste Priorität.
Der im Jahr 2008 eingeführte Code of Conduct stärkt das
Bewusstsein für korrektes Geschäftsgebaren und informiert über
die Möglichkeiten, Bedenken zu äußern und auf Verstöße gegen den
Verhaltenskodex hinzuweisen. Die 2010 durchgeführte
Mitarbeiterbefragung zeigte, dass sich die Mitarbeiter über die im
Code of Conduct beschriebenen Verhaltensregeln gut informiert
fühlen. Der Vorstand hat die Compliance-Struktur und -Organisation
von Bertelsmann im Laufe der Zeit stetig verbessert und ausgebaut,
so auch im Berichtsjahr 2010. Insbesondere wurde im Rahmen
einer Risikoinventur eine Bewertung der Compliance- Risiken
durchgeführt. Zudem wurde die 2009 begonnene weltweite Schulung
der Mitarbeiter über die Prinzipien des Code of Conduct, die
Bedeutung eines offenen Dialogs am Arbeitsplatz sowie die
unterschiedlichen Hinweisgeberkanäle abgeschlossen. Die
Durchführung der Schulungen wurde von der Ethics & Compliance-
Abteilung organisiert, zu deren weiteren Aufgaben u. a. die Sichtung
der über die verschiedenen Hinweisgeberkanäle eingegangenen
Hinweise und die Koordination der Ermittlungen gehören.
Das im Rahmen der Compliance-Organisation eingerichtete
Corporate Compliance Committee (CCC) hielt im Berichtszeitraum
regelmäßige Sitzungen ab. Zu den Aufgaben des CCC gehört die
Überwachung der Verfolgung von Hinweisen zu Compliance-
Verstößen und der ergriff enen Maßnahmen. Das CCC hat dem
Vorstand den jährlichen Compliance-Bericht vorgelegt und ihn
beraten, wie im Einzelfall oder auch generell auf Verstöße und
Compliance-Entwicklungen reagiert werden sollte. Der Vorstand und
das CCC legten dem Aufsichtsrat den jährlichen Compliance-Bericht
vor. Sämtlichen eingegangenen Hinweisen wurde nachgegangen
und auf Compliance-Verstöße angemessen reagiert. Ferner enthielt
der Bericht Vorschläge für Maßnahmen zur Steigerung der
Effektivität von Compliance.
News
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